Alexandr Bogdanowitsch Karlin ist am 1951 im Dorf Medwedka des Tjumenzewskij Rayons der Altai Region geboren.
1972 absolvierte er die Rechtshochschule in Swerdlowsk mit Auszeichnung.
A.B. Karlin beherrschte komplizierte Arbeit in den Organen der Anwaltschaft und Justiz.
Sein Berufsleben begann er in der Staatsanwaltschaft in Bijsk der Altai Region.
Er war als Untersuchungsführer, Oberuntersuchungsführer, Unterstaatsanwalt der Stadt, stellvertretender Bezirkstaatsanwalt in der Stadt tätig.
1982 wurde er zu stellvertretendem Staatsanwalten in Barnaul ernannt, dann – zu Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft der Altai Region, nach vier Jahren wurde er in den Generalstaatsanwalt der UdSSR versetzt, wo er Oberstaatsanwalt der Verwaltung, Gehilfe des Generalstaatsanwaltes der UdSSR für besondere Aufträge, Stellvertretender Leiter der Verwaltung amtierte.
Seit 1992 ist er als Leiter der Verwaltung, Leiter der Verwaltung für Sicherung der Teilnahme der Staatanwälte am Vertragsgerichtsverfahren von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation tätig.
A.B. Karlin zeigte hohen Professionalismus, der auf den Prinzipien der Staatlichkeit basiert, als er Staatssekretär für Justiz der Russischen Föderation amtierte.
2004 leitete und organisierte die Tätigkeit einer neuen Abteilung der Administration des Präsidenten der Russischen Föderation – Verwaltung für Fragen des Staatsdienstes. Eine der Aufgaben dieser Abeilung ist die Realisierung der Vollmachten vom Präsidenten der Russischen Föderation für die Durchführung der Staatspolitik auf dem Gebiet des Staatsdienstes
Unter seiner Leitung und seiner unmittelbaren Mitwirkung sind die Dokumente vorbereitet, Diese Dokumente bestimmen die Konzeption der Neuerung und der Entwicklung des Staatsdienstes der Russischen Föderation, die Projekte der speziellen Föderalprogramme und Föderalgesetze, die staatlich-dienstliche Beziehungen regulieren.
Am 25. August 2005 ist A.B. Karlin von der Regionssowjet der Volksabgeordneten der Altai Region auf Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation mit Vollmachten des Oberhauptes der Administration der Altai Region ausgestattet.
Kandidat der Rechtswissenschaften, Professor, A.B. Karlin verteidigte eine Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde in Rechtswissenschaft. Verdienter Jurist der RF. Er hat Ehrentitel der Organe der Anwaltschaft und Justiz.
In Anerkennung seiner Verdienste hat A.B. Karlin die Auszeichnungen von dem Präsidenten der Russischen Föderation, dem Föderationsrat, der Staatsduma, der Regierung der Russischen Föderation. Er ist mit dem Orden „Für Verdienste ums Vaterland“ des IV. Grades und mit der Medaille „Für Verdienste ums Vaterland“ des 2. Grades ausgezeichnet.
Äàòà èçìåíåíèÿ: 20.04.2010 ã.





